Energiebedarfsausweis (Bedarfsausweis)

Im Bedarfs­ausweis finden alle relevanten Daten des Gebäudes Berücksichtigung. Die gesamte Gebäude­hülle wird nach der Wärme­dämm­fähigkeit berechnet und die Anlagentechnik detai­liert berücksichtigt. Hieraus ergibt sich der Jahres­energie­bedarf sowie der Primärenergiebedarf. Die Ansätze für sinnvolle Moder­nisierungs­maß­nahmen werden aus den Ergebnissen sofort sichtbar. Der Bedarfs­ausweis ist wesentlich aussagekräftiger als der Verbrauchs­ausweis und wird daher auch von der dena (Deutsche Energie-Agentur) empfohlen.



Energieverbrauchsausweis (Verbrauchsausweis)

Der Verbrauchs­ausweis basiert auf den Energie­verbrauchs­daten der letzten drei Jahre. Deshalb ist das Ergebnis stark abhängig von den Bewohnern. Moder­nisierungs­empfeh­lungen sind nur bedingt möglich, da die Gebäudehülle und Anlagen­technik nicht bewertet werden.






Gebäude­klassi­fizie­rung

Wohn­ge­bäu­de

Nicht­wohn­ge­bäu­de

Energieausweis im Neubau

Bedarfs­ausweis Pflicht

Bedarfs­ausweis Pflicht seit 01.10.2007

Energieausweis im Altbau

Pflicht seit 01.07.2008

Pflicht seit 01.07.2009 Wahlmöglichkeit zwischen Bedarfs­aus­weis und Ver­brauchs­aus­weis

Baujahr 1965 und älter

Pflicht seit 01.07.2008


Baujahr 1966 und jünger

Pflicht seit 01.01.2009


Baujahr 1977 und älter bis 4 WE

Bedarfsausweis Pflicht seit 01.10.2008


Baujahr 1977 und älter bis 4 WE auf Niveau der WSVO 1977 oder besser saniert

Wahlmöglichkeit zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis


jeder Altbau ab Baujahr 1978

Wahl­möglich­keit zwischen Bedarfs­ausweis und Verbrauchs­ausweis



Quelle: EnerSan GbR

 
 
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